Gesundheit & Sicherheit
Die Besucher, die aus Mitgliedstaaten der EU kommen, müssen die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Card) oder eine regale Gemeinschaftsurkunde haben, die der zuständige Versicherungsträger im Herkunftsland ausstellen kann und nach der ein Teil oder die Gesamtheit der Kosten gedeckt wird.
In diesen Fällen wird die notwendige Behandlung von:
- den Gesundheitszentren oder den lokalen Arztpraxen,
- den regionalen Arztpraxen oder Gesundheitszentren des staatlichen Gesundheitssystems oder
- den ambulanten Pflegestationen der Vertragskrankenastalten gewährt.
Besucher aus Ländern außerhalb der Europäischen Union müssen vor ihrer Reise ihren Versicherungsträger um Rat fragen.
Notruftelefonen
- Nationales Erste-Hilfe-Zentrum (Ambulante): 166
- Diensthabende Krankenhäuser & Kliniken: 14944
- Apotheken: 1434
- Giftnotrufzentral: (+30) 210 7793777
- Bereitschaftspolizei: 100
- Euronotrufnummer: 112
- Feuerwehr: 199
- Touristenpolizei: 171
- Küstenwache: 108